Leistungen

Kompetent

Behandlungspflege SGB V

Unter Behandlungspflege sind medizinische Maßnahmen zu verstehen. Deren Umsetzung wird vom Arzt angeordnet und soll dazu dienen, das Ärztliche Behandlungsziel zu erreichen.

z.B. Medikamentengabe, Insulininjektion oder Wundversorgung

Kompetent

Körperbezogene Pflegemaßnahmen SGB XI​

Unter Pflegesachleistungen versteht man ambulante Pflegeleistungen, die direkt bei der pflegebedürftigen Person erbracht und bis zur jeweiligen Leistungsgrenze direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

z. B. Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung beim Essen und Trinken oder Hilfe bei der Mobilität

Kompetent

Betreuung §45b

Unter dem Entlastungsbetrag stehen Pflegebedürftigen monatlich bis zu 125 € für Leistungen zur Unterstützung im Alltag und zur Entlastung pflegender Angehöriger zur Verfügung.

z. B. Betreuung zu Hause, Unterstützung im Haushalt, Einkäufe oder Beschäftigung und Tagesstruktur

Kompetent

Verhinderungs­pflege

Verhinderungspflege unterstützt, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt, z. B. wegen Urlaub, Krankheit oder eines Termins.


z. B. Pflege, Betreuung oder hauswirtschaftliche Unterstützung genutzt und über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Eine gute Betreuung soll all ihre Individuellen Bedürfnisse erfüllen. Die Kosten sind dabei entscheidend. Je nach Pflegegrad übernehmen. Die Pflegekassen einen nicht unerheblichen Teil der Kosten, wenn Angehörige einen zugelassenen Pflegedienst nutzen. Wir zeigen ihnen, wie das funktioniert und geben mit praktischen Tipps Orientierung im Kostendschungel.